Die Universität Potsdam ist mit 20.000 Studenten die größte Universität des Bundeslandes Brandenburg. Um den Studenten und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, verfügt sie über fast 4.000 Mitarbeiter von denen 267 fest angestellte Professoren sind. Ihr Jahresetat beträgt dabei mehr als 100 Millionen Euro. Es versteht sich quasi von selbst, dass solch eine große Institution feste und klar geregelte Strukturen braucht, damit alle Abläufe möglichst reibungslos und fehlerfrei von statten gehen können. Wie genau aber sehen die Strukturen der Universität aktuell aus? Dieser Frage soll im folgenden Text nachgegangen werden.

Generell ist die Universität Potsdam, wie jede andere klassische Universität in Deutschland auch, in verschiedene Fakultäten, an der Zahl sechs Stück, aufgeteilt. Diese Fakultäten sind weiter in Institute unterteilt, an denen diverse Lehrstühle angesiedelt sind. Alle Informationen hierüber können in der dafür vorgesehen Unterseite dieser Webseite nachgeschlagen werden.

Daneben verfügt die Universität über zentrale Verwaltungsorgane. So übernimmt der Präsident, Prof. Dr. Oliver Günther, die Leitung der Universität. Der Präsident ist dabei für alle wissenschaftlichen Mitarbeiter verantwortlich und deren Vorgesetzter. Neben diesem Präsidenten gibt es jedoch auch noch den Kanzler der Universität. Dieser ist dabei für alle Mitarbeiter der Universität verantwortlich, die nicht wissenschaftlich arbeiten, und deren Vorgesetzter. Aktuell ist Karsten Gerlof der Kanzler der Universität Potsdam. Beide Ämter, sowohl Präsident als auch Kanzler, haben dabei eine Reihe von Vertreter, die im Fall der Fälle einspringen.

Neben diesen beiden Führungspositionen gibt es an jeder Universität, so auch an der Universität Potsdam, weitere Ämter und Gremien. Zu nennen ist hier vor allem der sogenannte Senat der Universität. Er ist ein universitäres Organ der Selbstverwaltung und das höchste Gremium jeder Hochschule. Er ist ein kollegiales Organ und dabei demokratisch gewählt. Er übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben. Zu diesen zählen vor allem legislative Aufgaben, die das Leben und Funktionieren der Hochschule gestalten. Außerdem kann er auch kontrollierende und beratenden Aufgaben übernehmen.